Der Selbstcheck - Lohnt sich meine private
Renten-/Lebensversicherung noch?
1. Der Selbstcheck - Starte jetzt
Falls du direkt überprüfen möchtest, wie sinnvoll deine Renten-/Lebensversicherung noch ist, kannst du über den Button „Renten-/Lebensversicherungs-Check“ die entsprechende Excelvorlage herunterladen.
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Nach dem Klicken auf den Button "Renten-/Lebensversicherungs Check" wirst du zu meinem Dienstleister Elopage weitergeleitet.
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Gib deine E-Mail-Adresse an und anschließend kannst du den Selbstcheck (Excel-Tool) kostenlos downloaden.
Wichtig
Der Renten-/Lebensversicherungs-Check kann nur für die nachfolgenden Varianten verwendet werden:
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Kapitalbildende Lebensversicherung mit / ohne Dynamik
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Aufgeschobene Rentenversicherung mit / ohne Dynamik
Falls du Hilfe und eine Anleitung für die Verwendung von meinem Tool benötigst, findest du “ “ ein kurzes Erklärvideo, in dem ich ausführlich erkläre, wie man die Excelvorlage für den Selbstcheck richtig ausfüllt und anwendet.
Für folgende Varianten ist der Renten-/Lebensversicherungs-Check leider nicht anwendbar:
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Fondsgebundene Rentenversicherung
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Sofortrente (eine Variante der privaten Rentenversicherung)
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Fondsgebundene Lebensversicherung
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Risikolebensversicherung
Für eine professionelle Einschätzung, ob sich die Fortführung solcher Verträge noch lohnt oder falls du Hilfe bei meinem Tool benötigst, dann schreibe mir einfach eine Nachricht.
Ich werde mich dann schnellstmöglich bei dir melden und wir können bei einem kostenlosen Erstgespräch, gemeinsamen deine Renten-/Lebensversicherung bewerten.
WICHTIG
Es handelt sich hier um keine Anlageberatung und ich übernehme auch keinerlei Verantwortung. Es ist deine eigene Entscheidung, ob du deinen Vertrag kündigst oder nicht.
2. Die Vielfalt an privaten Lebens- und Rentenversicherungen
Wie bei vielen Versicherungen gibt es auch unterschiedliche Varianten von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen. Auf die wichtigsten Varianten werde ich nachfolgend etwas genauer eingehen.
2.1 Varianten der private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung enthält im Vergleich zur Lebensversicherung nur eine Sparkomponente und keine Versicherungskomponente. Wenn also der Versicherte stirbt, wird keine Todesfallsumme von der Versicherung an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Eine private Rentenversicherung soll den großen Vorteil bieten, dass man eine lebenslange Rente bis zum Tod ausbezahlt bekommt. Unabhängig davon, ob das angesparte Kapital irgendwann aufgebraucht wird oder nicht. Man muss sich also keine Gedanken über die eigene Langlebigkeit machen.
Stirbt man jedoch kurz nach Rentenbeginn freut sich der Versicherer, da er das restliche Kapital behalten und nicht an die Hinterbliebene ausbezahlen muss. Außer man hat eine Rentengarantiezeit vereinbart. Sie gewährleistet, dass für eine bestimmte Anzahl an Jahren die Rente ausbezahlt wird, auch wenn der Versicherte währenddessen bereits gestorben ist.
Bei der privaten Rentenversicherung gibt es drei wichtige Varianten:
1) Die aufgeschobene Rentenversicherung:
In diesem Fall zahlt der Versicherte während der Ansparphase in die Rentenversicherung ein. Für sein angespartes Vermögen erhält er jährlich Zinsen gutgeschrieben. Anschließend, also ab dem vereinbarten Rentenbeginn, erhält er von der Versicherungen die vereinbarte monatliche Rente. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, bekommen die Hinterbliebenen i.d.R. das angesparte Vermögen (abzüglich diverser Kosten) von der Versicherung wieder ausbezahlt.
2) Die Sofortrente
In diesem Fall zahlt der Versicherte einen größeren Betrag sofort in die Rentenversicherung ein und bekommt i.d.R. ab Vertragsbeginn eine lebenslange Rente ausbezahlt. Alternativ kann man den Auszahlungsbeginn auch um ein paar Jahre aufschieben.
3) Die fondsgebundene Rentenversicherung
In diesem Fall erhält man für sein Sparguthaben keine jährlichen Zinsen ausbezahlt, sondern der Sparanteil wird von dem Versicherer in einen oder mehrere Fonds investiert, die man im Vorhinein ausgewählt hat.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung kann man im Vorhinein nicht sagen, wie hoch die Rendite zum Ende der Laufzeit tatsächlich sein wird, da diese maßgeblich von der Fondsentwicklung abhängig ist.
2.2 Varianten der Lebensversicherung
Kommen wir zu der Kategorie Lebensversicherung. Auch hier gibt es unterschiedliche Varianten, die man voneinander unterscheiden sollte:
1) Was ist eine kapitalbildende Lebensversicherung?
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist vergleichbar mit der aufgeschobenen Rentenversicherung. Auch bei dieser Variante erhält man für seinen Sparanteil jährlich Zinsen ausbezahlt. Zusätzlich zur Sparkomponente enthält dieser Vertrag auch eine Versicherungskomponente. Stirbt die versicherte Person, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt. Diesen Versicherungsschutz genießt man i.d.R. bereits ab der ersten Beitragszahlung.
2) Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist, bezogen auf das Sparen, vergleichbar mit der fondsgebundenen Rentenversicherung. Man entscheidet im Vorhinein in welche Fonds/ETFs der Sparanteil investiert werden soll. Auch bei dieser Variante kann man nicht vorhersagen, wie hoch die Rendite bis zum Laufzeitende tatsächlich sein wird.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung hat man ebenfalls eine zusätzliche Versicherungskomponente. Verstirbt die versicherte Person während der Ansparphase, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.
3) Was ist eine Risikolebensversicherung?
Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um die dritte Variante der Lebensversicherung. Der Hauptunterschied zu den beiden ersten Varianten liegt darin, dass dieser Vertrag keine Sparkomponente enthält, sondern nur eine Versicherungskomponente. Stirbt nämlich die versicherte Person während der Laufzeit, erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Todesfallleistung ausbezahlt. Endet der Vertrag ohne Todesfall oder wird dieser gekündigt, werden keine Beiträge zurückbezahlt.
3. Die Beitragszusammensetzung
In diesem Abschnitt wollen wir die Beitragszusammensetzung einer Renten-/Lebensversicherung betrachten. Man muss nämlich wissen, dass nicht 100% der einbezahlten Beiträge vom Versicherer zum Sparen verwendet wird.
Der Beitrag teilt sich folgendermaßen auf:
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Kostenanteil
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Risikoanteil (Kostenanteil für die diversen Zusatzversicherungen)
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Und was noch übrig bleibt ist der Sparanteil
Man muss verstehen, dass lediglich der Sparanteil über die Jahre hinweg verzinst wird. Mehr dazu im Abschnitt „Fallender Garantiezins“.
3.1 Die Dynamik
Mit Hilfe der Dynamik möchte man die steigende Inflation über die Laufzeit hinweg auszugleichen. Hat man eine Dynamik vereinbart, erhöht sich jedes Jahr der monatliche Beitrag um den vereinbarten Prozentsatz (beispielsweise 3%).
Durch den höheren Beitrag erhöhen sich auch die Leistungen der Versicherung.
Die Dynamik kann man i.d.R. zweimal hintereinander aussetzen, wird sie jedoch dreimal in Folge abgelehnt, dann entfällt sie für die Versicherung komplett.
Das Problem mit der Dynamik ist, dass man aktiv widersprechen muss, damit sich der Beitrag nicht erhöht. Akzeptiert man dagegen die Beitragserhöhung jedes Jahr, kann der Monatsbeitrag vor allem gegen Ende der Laufzeit zur finanziellen Belastung werden.
Dazu ein Beispiel:
Angenommen, man schließt eine Renten-/Lebensversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 200€ ab und die Dynamik beträgt 3%. Widerspricht man der Dynamik nie, muss man folgenden monatlichen Beitrag nach X Erhöhungen bezahlen:
Wie man dem Bild entnehmen kann, steigen die monatlichen Beiträge über die Laufzeit enorm an. Damit also die Renten-/Lebensversicherung nicht irgendwann zur finanziellen Last wird, sollte man die Dynamik regelmäßig aussetzen.
4. Altverträge vs. Neuverträge
Nicht jede Renten-/Lebensversicherung muss schlecht sein. Vor allem Altverträge haben i.d.R. einen sehr attraktiven Garantiezins, weshalb es sich lohnen kann, den Vertrag fortzuführen.
Aus diesem Grund sollte man seinen Vertrag auf keinen Fall zu voreilig kündigen.
Mache am besten zuerst den Selbstcheck mit meinem Exceltool und hole dir anschließend noch eine professionelle Meinung ein, dann bist du auf der sicheren Seite.
Neuverträge sind dagegen momentan sehr unattraktiv. Der Garantiezins ist mit 0,25% am Boden und alternative Varianten wie die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung sind aufgrund der hohen Kosten ebenfalls nicht zu empfehlen.
5. Was macht eine Renten-/Lebensversicherung so unattraktiv?
1) Kosten einer Lebensversicherung
Der größte Nachteil einer Lebens- /Rentenversicherung sind die teilweise enorm hohen Kosten, die über die Laufzeit anfallen. Das Schlimmste dabei ist, man kann i.d.R. überhaupt nicht genau sagen, wie hoch die Kosten über die Laufzeit hinweg tatsächlich ausfallen werden. Erst ab der Auszahlungsphase, wenn man das tatsächliche Endvermögen kennt, kann man beurteilen, wie attraktiv der Vertrag tatsächlich war.
Ich habe bereits von mehreren Renten- und Lebensversicherungen die Vertragsbedingungen gelesen. Selbst als erfahrener Finanzcoach fühle ich mich selbst wie im Finanzdschungel, da in den meisten Fällen so viele unterschiedliche Kosten über viele Seiten erwähnt werden, dass man gar nicht mehr weiß, wo oben und unten ist.
Außerdem sind die Beschreibungen der einzelnen Kostenfaktoren so unverständlich und knapp gehalten, dass man daraus nicht schlau wird.
Besonders hoch sind die Kosten bei fondsgebundene Renten- / Lebensversicherungen. Viele Versicherer und Banken versuchen bei dieser Vertragsart die Fonds besonders attraktiv dazustellen, aus dem einfachen Grund, da die Kosten für diese Anlageart um ein Vielfaches höher sein können als bei einem ETF. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch die Provisionen für die Banken bzw. für die Versicherer um ein Vielfaches attraktiver sind.
Abschließend kann ich empfehlen, dass es i.d.R. viel einfacher, günstiger und gewinnbringender ist, wenn man anstatt einer fondsgebundene Renten-/Lebensversicherung sich für einen „langweiligen“ ETF-Sparplan entscheidet.
In diesem Fall kennt man die Kosten und kann die Attraktivität der Anlage viel besser bewerten.
2) Fallender Garantiezins und Überschussbeteiligungen
Der Garantiezins spielt vor allem bei der aufgeschobenen Rentenversicherung und der kapitalbildenden Lebensversicherung eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um die garantierte Verzinsung des Sparguthabens.
Wie man in dem nachfolgenden Bild sehen kann, wurde der Garantiezins leider in den letzten Jahren immer weiter herabgesetzt, weshalb der Neuabschluss von derartigen Verträgen momentan nicht zu empfehlen ist.
Das solltest du unbedingt verstehen:
Der Garantiezins, den man bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung bzw. einer aufgeschobenen Rentenversicherung erhält, bezieht sich IMMER auf den Sparanteil und nicht auf den eingezahlten Beitrag selbst.
Bei einer fondsgebundenen Lebens - / Rentenversicherung wird dagegen maximal der Sparanteil in die Fonds/ ETFs investiert, nicht jedoch der gesamte einbezahlte Beitrag.
Beispiel:
Angenommen der monatliche Beitrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung beträgt 120€ pro Monat. Der Kostenanteil liegt bei 10€ und der Risikoanteil ebenfalls bei 10€ pro Monat. Der Garantiezins beläuft sich momentan (Stand: 2024) auf 0,25%.
Vereinfacht wollen wir annehmen, dass keine Abschlussgebühren fällig werden. Das bedeutet, dass im ersten Jahr, der eingezahlte Sparanteil 1.200€ nach Kosten (12 Monate x (120€ - 10€ - 10€)) beträgt.
Anschließend werden noch 0,25% Zinsen gut geschrieben, also insgesamt 1,63€.
Das angesparte Vermögen beträgt nach einem Jahr, also 1201,63€ obwohl man 1.440€ an Beiträge geleistet hat.
Mit diesem Beispiel wird auch ersichtlich, dass der Break-even-point sehr weit in der Zukunft liegt, weil das Sparvermögen ziemlich hoch sein muss, bis man mit den erwirtschafteten Zinsen die Kosten ausgleicht.
Allein aus diesem Grund ist die kapitalbildende Lebensversicherung bzw. die aufgeschobene Rentenversicherung so unattraktiv.
Ich möchte auch kurz anmerken, dass nicht nur der Garantiezins, sondern auch die Überschussbeteiligungen in den letzten Jahren weiter gesunken sind. Wie hoch die Überschussbeteiligung ist, wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Allerdings ist sie nicht garantiert, sie kann somit auch für ein oder mehrere Jahre 0€ betragen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
3) Sinkender Rentenfaktor
Ein wichtiger Faktor bei fondsgebundenen Renten-/Lebensversicherungen ist der Rentenfaktor. Dieser Faktor gibt an, wie viel monatliche Rente man pro 10.000€ Vermögen ausbezahlt bekommt.
Angenommen der Rentenfaktor beträgt 25€ und man hat 100.000€ angespart, dann würde die monatliche Rente 250€ betragen (10 x 25€ =250€).
Ein hoher Rentenfaktor ist also ein wichtiger Faktor. Leider ist aber der Rentenfaktor bei Vertragsabschluss i.d.R. nicht garantiert und kann sich während der Laufzeit ändern. Erst bei Rentenbeginn erhält man also den tatsächlichen Rentenfaktor vom Versicherer mitgeteilt.
Sollte dieser einem zu gering sein, hilft nur das Kapitalwahlrecht, vorausgesetzt es wurde in den Vertragsbedingungen vereinbart.
4) Belastende Altverträge
Altverträge mit hohen Garantiezinsen sind eine Belastung für Neukunden. Die Versicherer mussten in den letzten Jahren, trotz der Niedrigzinsphase, ihre Zinsversprechen einhalten.
Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Versicherer dazu verpflichtet eine Zinszusatzreserve aufzubauen. Diese Reserve soll dann dafür verwendet werden, die hohen Garantieversprechen der Altverträge zu sichern, auch wenn die Erträge aus dem laufenden Jahr geringer ausfallen.
Der Nachteil für Neukunden liegt nun darin, dass diese Rücklage, die Überschussbeteiligungen reduzieren kann. Weil der Versicherer dazu verpflichtet ist, zuerst die Rücklagen für die Zinszusatzreserve aufzubauen und zu gewährleisten.
6. (Schein-) Argumente, die für eine Renten-/Lebensversicherung sprechen
1) Überschussbeteiligungen
Oft versuchen Berater die Lebens- bzw. Rentenversicherung aufzuhübschen, indem sie hervorbringen, dass man zusätzlich von den Überschussbeteiligungen profitieren kann. Eines vorweg: Bei den Überschussbeteiligungen handelt es sich um keine Garantieleistung!
Ob Überschüsse ausbezahlt werden und in welcher Höhe, erfährt man erst, wenn man den Vertrag kündigt oder die Auszahlungsphase beginnt.
Prinzipiell gibt es drei Überschussarten, die man bei der Lebensversicherung unterscheidet:
1) Die Kostenersparnis: Waren die kalkulierten Kosten größer als die tatsächlichen Kosten, dann muss der Versicherer min. 50% der Ersparnisse an die Versicherten ausschütten.
2) Der Sterblichkeitsgewinn: Waren die Kosten für die kalkulierten Versicherungsfälle größer als die Kosten für die tatsächlichen Versicherungsfälle, dann ist der Versicherer dazu verpflichtet min. 90% an die Versicherten auszuschütten.
3) Der Zinsgewinn: Waren die kalkulierten Kapitalerträge niedriger als die tatsächlichen Erträge, dann muss der Versicherer mindestens 90% an die Versicherten ausschütten.
Neben den Überschüssen gibt es auch noch die Bewertungsreserven, an die der Versicherer gegebenenfalls die Versicherten beteiligen muss. Dabei handelt es sich um (nicht realisierte) Kursgewinne von Wertpapieren, in die der Versicherer investiert hat.
Klingt zunächst sehr positiv, allerdings handelt es sich hier meiner Ansicht nach nur bedingt um einen Vorteil. Schließlich handelt es sich bei den Kosten- und Sterblichkeitsüberschüsse um die eigenen Beiträge, die man selbst für die Versicherung entrichtet hat. Lediglich der Zinsüberschuss bietet daher meiner Meinung nach einen tatsächlichen Mehrgewinn.
Und da man nicht vorhersagen kann, wie hoch die Überschussbeteiligung tatsächlich sein wird, sollte man meiner Meinung nach auf diesen “Vorteil“ weniger Wert legen.
2) Steuerersparnisse
Bei Lebensversicherungen wird gerne der Vorteil der Steuerersparnis als Verkaufsargument hervorgehoben.
Entscheidet man sich bei einer fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung für die Kapitalauszahlung und hat gewisse Voraussetzungen erfüllt, müssen nur 50% der Erträge versteuert werden.
Was viele Berater nicht erwähnen, auch bei ETFs kann man Steuern sparen. Vorausgesetzt der Aktienanteil ist ausreichend hoch. Liegt der Aktienanteil bei ETFs bei über 50%, sind 30% der Erträge steuerfrei.
Betrachtet man jedoch noch die enorm hohen Kosten von fondsgebundenen Renten-/Lebensversicherungen im Vergleich zu ETFs, dann kann der höhere Steuervorteil diesen Nachteil nicht ausgleichen.
3) Flexibilität - Umschichten von ETFs/Fonds
Einen sehr großen Vorteil bieten allerdings fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen. Man kann mehrmals pro Jahr die eigenen ETFs und Fonds-Anteile umschichten. Man verkauft also seine Anteile und investiert den Erlös in einen anderen ETF/Fonds. Der große Vorteil: Man muss beim Umschichten keine Steuern bezahlen.
Diesen Vorteil hat man leider bei seinem privaten Depot nicht. Möchte man beispielsweise einen ETF nicht mehr besparen und das angesparte Vermögen in einen anderen ETF investieren, dann muss man zuerst seine Anteile verkaufen. Allerdings fallen jetzt auf die Gewinne die Kapitalertragssteuer an. Das Kapital welches nach Steuern übrig bleibt, kann anschließend in den neuen ETF investiert werden.
Man verliert also durch den Verkauf einen Teil von seinem angesparten Vermögen, was sich leider negativ auf den Zinses-Zins-Effekt auswirkt und sehr gut überlegt sein sollte.
3) Garantien
Viele sicherheitsorientierte Menschen lassen sich gerne mit Garantien locken. Also der Gewissheit, dass ein Teil von ihrem investierten Vermögen am Ende der Laufzeit zu 100% zur Verfügung steht und das, obwohl sie in Fonds bzw. ETFs investieren.
Allerdings kostet diese „Garantie“ sehr hohe Opportunitätskosten. Von Opportunitätskosten spricht man dann, wenn eine andere Anlage in der gleichen Zeit eine höhere Rendite erwirtschaften würde.
Das Problem ist, dass der Versicherer bei Produkten mit Garantien nicht den gesamten Sparanteil gewinnbringend investiert. Damit er nämlich sein Garantieversprechen erfüllen kann, wird ein Teil des Sparanteils sehr konservativ angelegt. Dadurch werden zwangsläufig geringere Erträge erwirtschaftet und das Vermögen zum Laufzeitende wird mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger sein, wie mit einem Vertrag ohne Garantie.
Kurz gesagt, ich bin kein Freund von Produkten mit Garantien. Beim Riestervertrag muss der Versicherer sogar 100% der einbezahlten Beiträge und Zuschüsse garantieren. Trotzdem würde ich niemandem einen Riestervertrag empfehlen.
Angenommen die Anlage erwirtschaftet keine Rendite und das Vermögen beträgt zum Laufzeitende genau den einbezahlten Beiträgen, dann handelt es sich trotzdem um ein Verlustgeschäft. Denn die Inflation sorgt dafür, dass das Geld über die Laufzeit hinweg an Kaufkraft verliert und man letztendlich weniger Waren und Dienstleistungen dafür erwerben kann.
4) Kapitalwahlrecht
Bei dem Kapitalwahlrecht kann es sich ebenfalls um ein positives Argument handeln. Ist die Ansparphase beendet und das Kapitalwahlrecht wurde im Vertrag festgehalten, dann kann man zwischen zwei Auszahlungsvarianten entscheiden:
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Der lebenslangen Rente: In diesem Fall wird bis zum Tod eine monatliche Rente ausbezahlt.
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Oder man lässt sich auf einen Schlag, das angesparte Vermögen ausbezahlen.
Im Gegensatz zu Verträgen ohne Kapitalwahlrecht, hat man in diesem Fall eine höhere Flexibilität und kann frei über die Auszahlungsvariante seines Vermögens entscheiden.
7. Diese Irrtümer solltest du bei der Renten-/Lebensversicherung kennen
1) Alle meine einbezahlten Beiträge werden angelegt und gespart
Wie bereits weiter oben erwähnt, ist das nicht der Fall. Je nach Art der Versicherung gibt es den Kostenteil, den Sparanteil und den Risikoanteil. Am Ende wird vom eingezahlten Beitrag der Anteil für die Kosten und der Risikoanteil abgezogen, was dann noch übrig bleibt wird für den Vermögensaufbau verwendet.
Bei den Kosten wird also unterschieden zwischen den allgemeinen Kosten für den Vertrag selbst und den Kosten für etwaige Zusatzversicherungen, die mit abgeschlossen werden können (Risikoanteil).
2) Bei einer Renten-/ Lebensversicherung mit Garantiezins sind keine Verluste möglich
Das stimmt leider nicht. Sind die Kosten enorm hoch, dann kann es passieren, dass am Laufzeitende das angesparte Vermögen geringer als die einbezahlten Beiträge ist. Wie bereits erwähnt, bezieht sich der Garantiezins nur auf den Sparanteil und nicht auf die insgesamt einbezahlten Beiträge.
3) Die Erträge meiner Renten-/Lebensversicherung müssen immer besteuert werden
Das stimmt nicht. Die Höhe der Besteuerung ist maßgeblich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig:
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Es fallen keine Steuern für die Erträge an, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, für mindestens 5 Jahre Beiträge einbezahlt und ein Todesfallschutz vereinbar wurde.
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Für Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, man mindestens für 12 Jahre Beiträge eingezahlt hat und die Auszahlungsphase nicht vor dem 60 Lebensjahr erfolgt (62. für Vertragsabschluss ab 2012) dann sind 50% der Erträge steuerfrei.
4) Nur über eine Lebensversicherung ist die Familie im Todesfall abgesichert
Das ist nicht korrekt. Möchte man seine Familie finanziell absichern, falls man selbst sterben sollte, dann ist dafür eine Risikolebensversicherung die richtige Absicherung. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich dabei um eine reine Versicherung ohne Sparkomponente.
Meine Empfehlung wäre immer, dass man das Sparen und Versichern voneinander trennt. Also lieber eine Risikolebensversicherung abschließen und einen ETF-Sparplan zum Sparen einrichten, anstatt einer teuren und intransparenten Lebensversicherung.
5) Bei meiner Lebens-/Rentenversicherung habe ich immer ein Kapitalwahlrecht
Das ist leider nicht richtig. Ob man ein Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente und der Kapitalauszahlung hat, ist von den Vertragsbedingungen abhängig. Ist laut Vertrag die Kapitalauszahlung vereinbart, kann man auch davon Gebrauch machen.
6) Überschussbeteiligungen sind gewiss und man kann sich darauf verlassen
Das ist leider ebenfalls nicht korrekt. Überschussbeteiligungen sind nicht gewiss und man kann sich auch nicht darauf verlassen. Mehr zum Thema Überschussbeteiligung liest du auch im Abschnitt 6.
7) Bei einer Rentengarantiezeit von 15 Jahren bekomme ich meine private Rente auch nur für 15 Jahre garantiert ausbezahlt
Das ist glücklicherweise nicht richtig. Die private Rente wird ein Leben lang, also bis zum Tod ausbezahlt. Sollte man jedoch innerhalb der ersten 15 Jahre sterben, dann erhalten die Hinterbliebenen bis zum Ablauf der 15 Jahre die private Rente weiter ausbezahlt.
8. Der Selbstcheck - lohnt sich meine Lebens-/Rentenversicherung noch?
Es ist kein Geheimnis mehr, dass Renten- und Lebensversicherungen schon lange keinen guten Ruf mehr genießen. Besitzt man also eine Lebens-/Rentenversicherung, kann schnell die Frage hochkommen was man mit seinem Vertrag machen soll: Weiter einzahlen oder nicht?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, deshalb habe ich einen Excel-Rechner erstellt, mit dem man eine Abschätzung erhalten kann, ob es sich lohnt den Vertrag fortzuführen oder nicht.
Den Selbstcheck kannst du über den nachfolgenden Button „Selbstcheck starten“ herunterladen.
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Wie bereits am Anfang erwähnt, kann der Renten-/Lebensversicherungs Check nur für die nachfolgenden Varianten verwendet werden:
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Kapitalbildende Lebensversicherung mit / ohne Dynamik
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Aufgeschobene Rentenversicherung mit / ohne Dynamik
Falls du Hilfe und eine Anleitung für die Verwendung von meinem Exceltool benötigst, findest du nachfolgend eine kurzes Erklärvideo, in dem ich ausführlich zeige, wie man bei dem Selbstcheck richtig vorgeht.
Für die folgenden Varianten ist der Renten-/Lebensversicherungs Check leider nicht anwendbar:
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Fondsgebundene Rentenversicherung
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Sofortrente (Variante der privaten Rentenversicherung)
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Fondsgebundene Lebensversicherung
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Risikolebensversicherung
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9. Die Lebens-/Rentenversicherung kündigen
Man kann natürlich den Vertrag jederzeit kündigen, allerdings handelt es sich dabei um eine teure Variante. Bereits bezahlte Kosten bekommt man leider nicht mehr erstattet.
Trotzdem sollte man nicht davor zurückschrecken. Taugt der Vertrag nichts, dann lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Ich weiß, wovon ich rede, ich habe bereits zwei fondsgebundene Lebensversicherung gekündigt und bereits 5.000€ dadurch verloren. Allerdings bin ich überzeugt davon, dass ich mit meinen alternativen ETF-Sparplänen in den nächsten Jahren, also bis zum Renteneintritt, eine höhere Rendite erwirtschaften werde.
Falls du deinen Vertrag kündigen möchtest, dann empfehle ich dir davor den Selbstcheck zu machen und am besten noch zusätzlich eine professionelle Meinung einzuholen. Gerne kannst du jederzeit auf mich zukommen und nach meiner Empfehlung fragen.
Falls du ein Kündigungsschreiben benötigst, kannst du dir eines über den nachfolgenden Button kostenlos herunterladen:
Hinweis
Besitzt dein Vertrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein, dann nicht zu voreilig kündigen. Hat sich der eigene Gesundheitszustand während der Laufzeit verschlechtert, dann kann es empfehlenswert sein, die Renten-/Lebensversicherung fortzuführen. Auch hier ist eine individuelle Prüfung notwendig.
Auch Altverträge mit einem hohen Garantiezins sollte man nicht zu voreilig kündigen. In diesem Fall ist ebenfalls eine Prüfung der Police notwendig.
9.1 Alternative 1 - Renten-/Lebensversicherung verkaufen
Tatsächlich kann man es versuchen, die Renten-/Lebensversicherung auch an spezialisierte Firmen zu verkaufen. I.d.R. erhält man den aktuellen Rückkaufswert plus ein paar Prozent extra.
Allerdings lassen sich nicht alle Verträge verkaufen. Es ist unteranderem abhängig vom
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Guthaben,
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dem Vertrag selbst und
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wie lange der Vertrag schon läuft.
9.2 Alternative 2 – Renten-/Lebensversicherung widerrufen
Ein wichtiger Hinweis vorab
Diese Möglichkeit besteht weiterhin, aber die Erfolgschancen sind in den letzten Jahren sehr stark gesunken, weshalb man sich gut überlegen muss, diesen Weg einzuschlagen. Viele Gerichte entscheiden immer häufiger im Sinne des Versicherers.
Außerdem ist diese Möglichkeit mit Anfangskosten verbunden, die man womöglich umsonst bezahlt, wenn die Klage vom Gericht abgelehnt wird.
Bei Verträgen, die im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.07.2007 abgeschlossen wurden, ist man häufig nicht korrekt über sein Widerspruchs- und Rücktrittsrecht belehrt worden. Man hat also heute immer noch die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen.
Der große Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist, dass man die gesamt eingezahlten Beiträge plus Zinsen erstattet bekommt, also weitaus mehr als den eigentlichen Rückkaufswert.
Allerdings ist diese Vorgehensweise i.d.R. nur mit einer Klage durchführbar. Weshalb ein Widerruf vor allem für diejenigen mit einer Rechtsschutzversicherung interessant ist.
Vorgehensweise - meine Empfehlung:
1. Lass von einer Verbraucherzentrale prüfen, ob du Erfolgschancen auf einen Widerruf hast (Hinweis: Eine Überprüfung kostet).
2. Lass den Rückkaufswert der Versicherung berechnen, um zu überprüfen ob es sich überhaupt lohnt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet mit der Zahl und Recht GmbH eine Überprüfung an, die allerdings ein paar hundert Euro kostet.
3. Waren die Überprüfungen aus Punkt 1 und 2 erfolgreich, dann kannst du einen Widerspruch bei deinem Versicherer einreichen.
4. Lehnt der Versicherer deinen Widerruf ab, dann geh auf einen Versicherungsombudsmann zu (anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle). Möchte er dir nicht weiterhelfen, hilft nur noch der Weg zum Anwalt.
9.3 Alternative 3 – Vertrag weiterlaufen lassen und Beitrag reduzieren
Verträge mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man gegebenenfalls nicht kündigen. In diesem Fall kann man andere Wege einschlagen, um die Versicherung preiswerter zu machen:
1) Eine jährliche anstatt monatliche Zahlweise reduziert den Beitrag, in dem Fall die Kosten. Allerdings sollte man in diesem Fall berechnen, wie hoch die monatliche Belastung ist, damit man diese zurücklegen kann und am Fälligkeitstag den Gesamtbeitrag bereits angespart hat.
2) Kündige unnötige Zusatzversicherungen, die nicht benötigt werden oder gegebenenfalls günstiger über eine extra Versicherung abgeschlossen werden kann.
3) Eine weitere Möglichkeit ist die Dynamik auszusetzen oder zu reduzieren. Meiner Meinung nach sollte man die Dynamik sowieso nicht jedes Jahr in Anspruch nehmen, da über die Laufzeit hinweg die Beiträge enorm ansteigen können.
4) Wenn es Vertragsbestandteil ist, können auch Prämien genutzt werden, um dadurch den Monatsbeitrag zu reduzieren. Wichtig zu berücksichtigen: Auch die Leistungen, die der Versicherer im Versicherungsfall leisten muss, reduzieren sich bei dieser Vorgehensweise.